Allgemeine Verkaufs- und Leistungsbedingungen der Werbe-Blank GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
- Diese Allgemeinen Verkaufs- und Leistungsbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen, Aufträge, Lieferungen und Leistungen der Werbe-Blank GmbH, insbesondere über die Website werbe-blank.com, den Onlineshop shop.werbe-blank.com sowie im Rahmen individueller Angebote, Auftragsbestätigungen und sonstiger Vereinbarungen.
- Kunden im Sinne dieser Bedingungen können sowohl Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Soweit einzelne Regelungen nur gegenüber Unternehmern gelten, wird hierauf ausdrücklich hingewiesen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Werbe-Blank GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zustimmt.
- Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in sonstigen schriftlichen Absprachen gehen diesen Bedingungen vor.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
- Die Werbe-Blank GmbH verkauft, vermittelt und erbringt Marketingmaßnahmen, Werbeanzeigen, Druckprodukte, Werbeartikel, Werbetechnik, Grafik-, Design-, Foto-, Satz-, Layout-, Medien- und Agenturleistungen sowie damit verbundene Dienstleistungen.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, dem Warenkorb, der Produktbeschreibung, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung.
- Da es sich häufig um kreative, technische oder individuell hergestellte Leistungen handelt, bleiben branchenübliche und technisch bedingte Abweichungen vorbehalten, insbesondere bei Farbe, Material, Papierbeschaffenheit, Format, Beschnitt, Platzierung, Verarbeitung und Darstellung, soweit diese für den Kunden zumutbar sind und die vereinbarte Funktion oder den Gesamteindruck nicht wesentlich beeinträchtigen.
- Fotoarbeiten, die Bereitstellung von Bildern aus dem hauseigenen Archiv, der Zukauf von Fremdbildern, Stockfotos, Illustrationen, Schriften, Lizenzen oder sonstigen Fremdmaterialien sind nur im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Die Bearbeitung, Optimierung, Retusche, Freistellung, Konvertierung oder sonstige technische Aufbereitung von durch den Kunden bereitgestellten Bildern, Logos, Texten oder Druckdaten ist nur im Preis enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Andernfalls erfolgt die Abrechnung nach Aufwand.
§ 3 Angebote und Vertragsschluss
- Die Darstellung von Produkten und Leistungen im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
- Mit Absenden einer Bestellung im Onlineshop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Eine automatisch versendete Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar.
- Der Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, durch Beginn der Leistungsausführung, durch Produktionsbeginn oder durch Lieferung zustande.
- Individuelle Angebote der Werbe-Blank GmbH sind, sofern nicht anders angegeben, 6 Wochen ab Ausstellungsdatum gültig.
- Bei außergewöhnlichen, von der Werbe-Blank GmbH nicht zu vertretenden Kostensteigerungen vor Vertragsschluss, insbesondere bei Papier, Material, Energie, Versand, Fremdleistungen oder Anzeigenkosten, bleibt eine Anpassung oder Neuberechnung des Angebots vorbehalten.
- Nach Vertragsschluss sind Preisänderungen nur zulässig, wenn sie auf nachträglichen Änderungswünschen des Kunden, zusätzlichen Leistungen, geänderten technischen Anforderungen, zusätzlichen Korrekturen oder sonstigen vom Kunden veranlassten Änderungen beruhen.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
- Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Die Werbe-Blank GmbH ist berechtigt, insbesondere bei Neukunden, Sonderanfertigungen, umfangreichen Fremdleistungen, hohen Materialkosten oder individuell produzierten Waren eine angemessene Vorauszahlung oder Abschlagszahlung zu verlangen, sofern dies im Angebot, im Bestellprozess oder vor Auftragsannahme mitgeteilt wird.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
- Bei nachträglichen Änderungen des Auftragsumfangs, zusätzlichen Korrekturen, Autorkorrekturen, Formatänderungen, neuen Datenlieferungen oder Änderungswünschen nach bereits erfolgter Bearbeitung, Satz-, Layout-, Druck-, Produktions- oder Anzeigenfreigabe ist die Werbe-Blank GmbH berechtigt, den Mehraufwand gesondert abzurechnen.
- Im Angebot enthalten sind nur die ausdrücklich genannten Korrekturschleifen. Weitere Korrekturen werden nach Aufwand berechnet.
- Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag Eigentum der Werbe-Blank GmbH.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Inhalte, Informationen, Texte, Bilder, Logos, Marken, Druckdaten, Ansprechpartner, Freigaben und sonstigen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Qualität bereitzustellen.
- Verzögerungen, die auf verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten der Werbe-Blank GmbH. Vereinbarte Liefer- oder Leistungstermine verlängern sich entsprechend.
- Der Kunde ist für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Texte, Bilder, Logos, Marken, Claims, QR-Codes, Kontaktdaten, Preise, Pflichtangaben und sonstige werbliche Aussagen.
- Die Werbe-Blank GmbH ist nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte auf Rechtschreibung, Grammatik, sachliche Richtigkeit, wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit, Markenrechte, Urheberrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen, sofern dies nicht ausdrücklich beauftragt wurde.
- Der Kunde versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt. Er stellt die Werbe-Blank GmbH von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der vom Kunden bereitgestellten Inhalte entstehen, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
§ 6 Druckfreigabe, Produktionsfreigabe und Anzeigenfreigabe
- Vor Druck, Produktion, Veröffentlichung oder Schaltung erhält der Kunde, soweit vereinbart oder erforderlich, einen Korrekturabzug, Entwurf, Proof, eine digitale Vorschau oder eine sonstige Freigabeversion.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Freigabeversion sorgfältig zu prüfen. Dies betrifft insbesondere Texte, Namen, Adressen, Telefonnummern, Internetadressen, QR-Codes, Preise, Termine, Rechtschreibung, Layout, Bildauswahl, Platzierung und sonstige Inhalte.
- Mit der Freigabe durch den Kunden gilt die geprüfte Fassung als genehmigt.
- Für Fehler, die in der freigegebenen Fassung enthalten und bei sorgfältiger Prüfung erkennbar waren, übernimmt die Werbe-Blank GmbH keine Haftung, soweit sie den Fehler nicht zu vertreten hat.
- Änderungen nach erfolgter Freigabe sind nur möglich, sofern der Produktions-, Druck-, Veröffentlichungs- oder Schaltungsprozess dies noch zulässt. Dadurch entstehende Mehrkosten werden gesondert berechnet.
- Verzögert sich die Freigabe durch den Kunden, verlängern sich vereinbarte Liefer- und Leistungstermine entsprechend.
§ 7 Lieferung und Lieferzeiten
- Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, frei Haus.
- Liefer- und Leistungszeiten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
- Die Lieferzeit beträgt im Regelfall 2 bis 3 Wochen, sofern im Angebot, im Onlineshop oder in der Auftragsbestätigung nichts anderes angegeben ist.
- Der Beginn der Liefer- oder Leistungsfrist setzt voraus, dass alle erforderlichen Inhalte, Daten, Informationen, Freigaben sowie gegebenenfalls vereinbarte Vorauszahlungen vollständig vorliegen.
- Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
- Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe, Streiks, technische Störungen, Ausfälle von Druckereien, Verlagspartnern, Versanddienstleistern, Plattformen oder sonstigen Partnern, die die Werbe-Blank GmbH nicht zu vertreten hat, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
§ 8 Abnahme bei Werkleistungen
- Bei Werkleistungen, insbesondere Grafik-, Design-, Layout-, Satz-, Foto-, Text-, Konzeptions-, Werbetechnik- oder sonstigen individuell erstellten Leistungen, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurde.
- Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
- Die Werbe-Blank GmbH kann dem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme oder zur Mitteilung wesentlicher Mängel setzen.
- Gegenüber Unternehmern gilt die Leistung als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb der gesetzten Frist keine wesentlichen Mängel in Textform mitteilt oder die Leistung produktiv nutzt, veröffentlicht oder weiterverwendet.
- Gegenüber Verbrauchern gilt eine Abnahmefiktion nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
- Mit der Abnahme wird die Vergütung für die betreffende Werkleistung fällig, sofern nicht bereits eine frühere Fälligkeit vereinbart wurde.
§ 9 Mängel und Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
- Technisch bedingte oder branchenübliche Abweichungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie zumutbar sind und die vereinbarte Funktion oder den Gesamteindruck nicht wesentlich beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere für geringfügige Farb-, Material-, Papier-, Format-, Beschnitt- oder Verarbeitungsabweichungen.
- Für Mängel, die auf fehlerhafte, ungeeignete, unvollständige oder verspätet gelieferte Daten oder Inhalte des Kunden zurückzuführen sind, haftet die Werbe-Blank GmbH nicht, soweit sie diese Umstände nicht zu vertreten hat.
- Ist der Kunde Kaufmann, gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten des § 377 HGB. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Lieferung oder Leistungserbringung in Textform anzuzeigen.
- Bei berechtigten Mängeln ist die Werbe-Blank GmbH zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Art der Nacherfüllung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 10 Nutzungsrechte
- Soweit die Werbe-Blank GmbH urheberrechtlich oder leistungsschutzrechtlich geschützte Arbeitsergebnisse erstellt, insbesondere Entwürfe, Layouts, Grafiken, Texte, Fotografien, Illustrationen, Anzeigen, Kampagnen, Social-Media-Assets, Druckdaten oder sonstige Gestaltungen, erhält der Kunde hieran nur die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte.
- Nutzungsrechte werden, soweit nicht anders vereinbart, erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt.
- Die Rechteeinräumung erfolgt nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck, Umfang, Zeitraum und Nutzungsbereich.
- Eine darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Übertragung an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Werbe-Blank GmbH.
- Offene Arbeitsdateien, Rohdaten, Layoutdateien, Quelldateien, bearbeitbare Grafikdateien, Zwischenstände, Konzepte und nicht ausgewählte Entwürfe werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- An nicht bezahlten, nicht ausgewählten oder abgelehnten Entwürfen werden keine Nutzungsrechte eingeräumt. Eine Nutzung solcher Entwürfe ist unzulässig.
- Bei Stockfotos, Fremdbildern, Schriften, Musik, Illustrationen, Templates, Plattformen oder sonstigen Fremdmaterialien richtet sich der Umfang der Nutzungsrechte nach den jeweiligen Lizenzbedingungen des Rechteinhabers oder Anbieters. Der Kunde ist verpflichtet, diese Nutzungsbeschränkungen einzuhalten, soweit sie ihm mitgeteilt wurden oder erkennbar sind.
§ 11 Referenznennung und Eigenwerbung
- Die Werbe-Blank GmbH ist berechtigt, erbrachte Leistungen nach Abschluss des Auftrags als Referenz zu verwenden, insbesondere unter Nennung des Kundennamens, Firmen- oder Projektlogos und mit Abbildungen der erstellten Arbeiten auf der eigenen Website, in Präsentationen, Social-Media-Kanälen, Printunterlagen oder sonstigen Eigenwerbemaßnahmen.
- Der Kunde kann der Referenznutzung aus berechtigtem Grund in Textform widersprechen.
- Vertrauliche Informationen, interne Daten oder noch nicht veröffentlichte Projekte werden ohne Zustimmung des Kunden nicht als Referenz verwendet.
§ 12 Fremdleistungen und Zusammenarbeit mit Partnern
- Die Werbe-Blank GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen geeignete Partner, Subunternehmer und Dienstleister einzusetzen, insbesondere Druckereien, Verlagspartner, Anzeigenpartner, Plattformbetreiber, Fotografen, Texter, Designer, Stockanbieter, Versanddienstleister, IT-Dienstleister und sonstige Produktions- oder Medienpartner.
- Fremdleistungen werden, soweit nicht anders vereinbart, im Namen und auf Rechnung der Werbe-Blank GmbH beauftragt.
- Soweit Leistungen von Drittanbietern, Plattformen, Verlagen, Stockanbietern oder sonstigen Partnern abhängen, gelten ergänzend deren technische Vorgaben, Veröffentlichungsbedingungen, Lizenzbedingungen und Verfügbarkeiten.
- Für Verzögerungen, Fehler oder Ausfälle von Drittanbietern haftet die Werbe-Blank GmbH nur, soweit sie diese zu vertreten hat.
§ 13 Stornierung und Kündigung durch den Kunden
- Der Kunde kann einen Auftrag vor vollständiger Leistungserbringung stornieren oder kündigen, soweit gesetzlich oder vertraglich zulässig.
- Im Falle einer Stornierung oder Kündigung durch den Kunden ist die Werbe-Blank GmbH berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen, angefallenen Arbeitszeiten, Fremdkosten, Materialkosten, Lizenzkosten, Stornokosten sowie sonstige bereits entstandene Aufwendungen abzurechnen.
- Bei individuell hergestellten Waren, Druckprodukten, Werbeartikeln oder sonstigen Sonderanfertigungen ist eine kostenfreie Stornierung nach Produktionsbeginn ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Bereits beauftragte Fremdleistungen, insbesondere Anzeigenbuchungen, Druckaufträge, Stocklizenzen, Fotografenleistungen, Versandkosten oder Plattformkosten, sind vom Kunden zu erstatten, soweit sie nicht mehr kostenfrei storniert werden können.
- Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.
§ 14 Verbraucherinformationen
Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, gelten ergänzend die gesetzlichen Verbraucherrechte. Etwaige gesetzlich erforderliche Verbraucherinformationen, insbesondere Informationen zu einem Widerrufsrecht oder dessen Nichtbestehen, werden dem Verbraucher gesondert zur Verfügung gestellt.
§ 15 Haftung
- Die Werbe-Blank GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Werbe-Blank GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
- Für Inhalte, Daten, Materialien oder Vorgaben, die vom Kunden bereitgestellt werden, übernimmt die Werbe-Blank GmbH keine Haftung hinsichtlich der Verletzung von Rechten Dritter, soweit die Werbe-Blank GmbH die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 16 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Werbe-Blank GmbH in der jeweils gültigen Fassung.
§ 17 Verbraucherschlichtung
Die Werbe-Blank GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§ 18 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Werbe-Blank GmbH.
- Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Werbe-Blank GmbH.
- Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.